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Übergabeprotokoll fürs Auto beim Valet- und Shuttle-Parken: Was muss drinstehen?

Kurz gesagt

Eine gesetzliche Form gibt es nicht. Stiftung Warentest rät beim Valet-Parken zu einem Übergabeprotokoll mit Zustandsbeschreibung und Kilometerstand, wie beim Mietwagen. Der ADAC Nordrhein nennt zusätzlich den Abstellort. Sinnvoll sind außerdem Datum, Uhrzeit, Kennzeichen, Tankstand, Schlüsselzahl und beide Unterschriften, dazu Fotos von allen Seiten.

Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026

Welche Angaben gehören ins Protokoll?

Eine gesetzliche Form gibt es nicht. Drei Angaben nennen die Quellen ausdrücklich: Die Stiftung Warentest rät, beim Valet-Parken auf einem Protokoll mit Zustandsbeschreibung und Kilometerstand zu bestehen, so wie bei der Abholung eines Mietwagens. Der ADAC Nordrhein empfahl schon 2018 für private Parkplatzbetreiber ein Übergabeprotokoll wie beim Mietwagen, in dem Kilometerstand, Zustand des Autos und Abstellort stehen. Die übrigen Zeilen der Tabelle stammen nicht aus diesen Quellen. Es sind Ergänzungen der Redaktion, damit das Blatt später als Nachweis taugt. Du kannst sie als Vorlage abschreiben, wenn der Anbieter kein eigenes Formular hat.

AngabeWas du einträgstWozu
Datum, Uhrzeit, OrtZeitpunkt und Ort der ÜbergabeLegt fest, ab wann der Anbieter das Auto hatte
Anbieter und MitarbeiterFirmenname, Name der Person, BuchungsnummerAnsprechpartner bei Rückfragen
FahrzeugKennzeichen, Marke, ModellEindeutige Zuordnung
KilometerstandExakter Stand vom TachoZeigt, ob das Auto mehr bewegt wurde als vereinbart
Tank- oder LadestandAnzeige bei ÜbergabeZweiter Hinweis auf zusätzliche Fahrten
Zustand und VorschädenJede Delle, jeder Kratzer, Felgen, Scheiben, mit PositionTrennt alte von neuen Schäden
AbstellortAdresse des StellplatzesMacht die Fahrstrecke überprüfbar
SchlüsselAnzahl der abgegebenen SchlüsselKlarheit bei der Rückgabe
UnterschriftenDu und der MitarbeiterBeide bestätigen denselben Stand

Reichen Fotos statt eines Protokolls?

Fotos ergänzen das Protokoll, sie ersetzen es nicht ganz. Im Interview des ADAC Berlin-Brandenburg heißt es, das Auto vor der Reise von allen Seiten zu fotografieren oder zu filmen, samt vorhandener Schäden. Ein kurzes, etwa einminütiges Rundum-Video gilt dort als Nachweis mit Zeitstempel. Der Unterschied: Bilder zeigen nur deine Sicht. Ein unterschriebenes Protokoll hält fest, dass auch der Anbieter den Stand so gesehen hat. Fotografiere zusätzlich Tacho und Tankanzeige.

Brauche ich das auch beim Shuttle-Parkplatz?

Sobald du den Schlüssel abgibst, ja. Beim Valet-Parken gehört die Schlüsselabgabe zum Ablauf: Laut Stiftung Warentest wird das Auto samt Schlüssel am Terminal entgegengenommen. Auf Shuttle-Parkplätzen hängt es vom Anbieter ab, ob du den Schlüssel behältst. Die Polizei Mettmann rät in einer Meldung vom 7. August 2026 allgemein für Park-Service-Unternehmen, bei der Fahrzeugübergabe Zustand und Kilometerstand zu dokumentieren. Behältst du den Schlüssel, entfällt das Thema Kilometer. Fotos vom Zustand sind dann trotzdem sinnvoll. Wie sich die Modelle unterscheiden, zeigt der Vergleich Parkhaus am Terminal, Shuttle-Parkplatz oder Valet.

Was mache ich bei der Rückgabe mit dem Protokoll?

Vergleiche Kilometerstand, Tankanzeige und Karosserie mit Protokoll und Fotos, bevor du losfährst. Weicht etwas ab, lass es schriftlich festhalten und gegenzeichnen. Im Interview des ADAC Berlin-Brandenburg heißt es, einen festgestellten Schaden zeitnah der eigenen Versicherung zu melden und bei Verdacht auf eine Unfallflucht oder eine andere Straftat die Polizei zu informieren. Die Polizei Mettmann rät, Auffälligkeiten nach der Reise umgehend anzuzeigen. Die Schritte im Einzelnen stehen in der Checkliste bei der Rückgabe. Ob der Anbieter haftet, hängt in der Regel von Vertrag und AGB ab. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Gut zu wissen

  • Kopie mitnehmen: Ein Protokoll, das nur beim Anbieter liegt, hilft dir nicht. Fotografiere das unterschriebene Blatt, wenn es keinen Durchschlag gibt.
  • Zeit einplanen: Der gemeinsame Rundgang kostet ein paar Minuten. Was sonst noch vor dem Terminal zu erledigen ist, steht in der Checkliste bei der Abgabe.
  • Wer muss was beweisen: Im ADAC-Interview wird darauf hingewiesen, dass vor Gericht in der Regel der Kläger in der Beweislast ist. Deshalb lohnt sich die eigene Dokumentation.
  • Zusätzliche Kilometer: Was beim Valet-Parken versichert ist und wer das Auto fährt, erklärt der Ratgeber Valet-Parken: Wer fährt mein Auto und was ist versichert?.

Quellen

  • test.de – Stiftung Warentest (03.07.2026): beim Valet-Parken auf Übergabeprotokoll mit Zustandsbeschreibung und Kilometerstand bestehen, wie beim Mietwagen; Auto von allen Seiten fotografieren, Kilometerstand notieren
  • presse.adac.de – ADAC Nordrhein (04.07.2018): bei privaten Parkplatzbetreibern Übergabeprotokoll wie beim Mietwagen; Kilometerstand, Zustand und Abstellort vermerken
  • adac.de – ADAC Berlin-Brandenburg (03.09.2026): Fotos oder Video von allen Seiten inklusive Vorschäden; einminütiges Rundum-Video als Nachweis mit Zeitstempel; Kläger in der Beweislast; Schaden zeitnah der eigenen Versicherung melden, bei Verdacht auf Unfallflucht oder andere Straftat Polizei
  • presseportal.de – Polizei Mettmann (07.08.2026): bei der Fahrzeugübergabe Zustand und Kilometerstand dokumentieren; Auffälligkeiten nach der Reise umgehend anzeigen

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