EuGH: Entscheidung des Flugverkehrsmanagements allein befreit Airline nicht vom Ausgleich
Veröffentlicht am · Redaktion
Der Europäische Gerichtshof hat am 8. Oktober 2026 entschieden: Eine Airline muss belegen, was hinter einer Entscheidung des Flugverkehrsmanagements stand.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 8. Oktober 2026 in der Rechtssache C-108/26 entschieden: Verspätet sich ein Flug wegen einer Entscheidung des Flugverkehrsmanagements, ist das für sich genommen noch kein außergewöhnlicher Umstand. Die Airline kann sich also nicht allein mit dem Hinweis auf diese Entscheidung von der Ausgleichszahlung befreien. Das steht in der Pressemitteilung Nr. 144/26 des Gerichtshofs.
Worum ging es?
Eine Passagierin wollte im Juli 2023 von Izmir nach Warschau fliegen und kam mit mehr als drei Stunden Verspätung an. Das Flugzeug war laut Gerichtshof schon auf dem Flug davor verspätet, weil der ungarische und der rumänische Luftraum wegen schlechten Wetters beschränkt waren. In Izmir kam ein technischer Defekt dazu, dessen Behebung mehr als zwei Stunden dauerte. Gefordert wurden 400 Euro Ausgleich. Das polnische Gericht stellte fest: Ohne den Zeitverlust durch das Flugverkehrsmanagement hätte die Verspätung unter drei Stunden gelegen.
Was hat der Gerichtshof entschieden?
- Airlines haben mit solchen Entscheidungen regelmäßig zu tun. Entscheidend ist deshalb das Vorkommnis, das die Entscheidung ausgelöst hat. Das wird von Fall zu Fall geprüft.
- Die Airline muss nachweisen, dass dieser Auslöser selbst außergewöhnlich war.
- Schlechtes Wetter kann ein solcher Umstand sein, wenn es so schwer ist, dass der Flug nach dem ursprünglichen Flugplan nicht sicher möglich ist. Ob das hier so war, prüft das polnische Gericht.
- Kommt neben einem außergewöhnlichen Umstand eine weitere Ursache hinzu, wird die Zeit, die auf den außergewöhnlichen Umstand entfällt, von der gesamten Verspätung abgezogen. Erst danach steht fest, ob ein Anspruch besteht.
Der Gerichtshof hob damit ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 21. Januar 2026 (T-134/25) teilweise auf. Nach eigenen Angaben hat er zum ersten Mal ein Vorabentscheidungsurteil des Gerichts aufgehoben.
Was heißt das für dich?
Über den Einzelfall entscheidet weiter das nationale Gericht, die Auslegung bindet aber auch andere Gerichte bei vergleichbaren Fragen. Ob dir im konkreten Fall Geld zusteht, hängt von den Umständen ab. Das hier ist keine Rechtsberatung. Was eine späte Landung für dein abgestelltes Auto bedeutet, steht im Ratgeber Rückflug verspätet: Was passiert mit meiner Parkbuchung?. Aktuelle Störungen sammeln wir im Forum Streik, Störungen und Wartezeiten.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union
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Stand: 8. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.