Darf der Valet-Fahrer mit meinem Auto privat fahren? Kilometerstand und Rechte
Kurz gesagt
In der Regel nicht. Der Fahrer darf dein Auto nur so bewegen, wie es vereinbart ist, meist vom Terminal zum Stellplatz und zurück. Fahrten gegen deinen Willen können als unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs strafbar sein (§ 248b StGB, Verfolgung nur auf Antrag). Dein wichtigster Beleg ist der dokumentierte Kilometerstand bei der Übergabe. Keine Rechtsberatung.
Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026
Was darf der Fahrer mit meinem Auto machen?
Beim Valet-Parken beauftragst du den Anbieter, dein Auto vom Terminal auf seinen Stellplatz zu bringen und bei der Rückkehr wieder vorzufahren. Mehr ist in der Regel nicht vereinbart. Was genau gilt, steht im Vertrag und in den AGB des Anbieters. Lies dort nach, wo das Auto steht und ob Umparken vorgesehen ist.
Für Fahrten darüber hinaus gibt es eine Strafvorschrift: Nach § 248b Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer ein Kraftfahrzeug gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Verfolgt wird die Tat nur auf Antrag. Ob der Tatbestand im Einzelfall erfüllt ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Kommt das in der Praxis vor?
Es gibt belegte Fälle. Die Polizei Mettmann kontrollierte am 6. August 2026 in Ratingen 14 Shuttle-Transporter von Park-Service-Unternehmen. Dabei fiel ein Kundenfahrzeug auf, mit dem andere Kunden zum Flughafen gefahren wurden. Die Polizei schrieb eine Strafanzeige wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs und untersagte die Weiterfahrt. Laut derselben Pressemitteilung der Polizei Mettmann wurden im Raum Ratingen oft Autos mit teils erheblich erhöhtem Kilometerstand oder mit Schäden zurückgegeben. Die Meldung nennt keine Firmennamen. Sie beschreibt den Verdacht gegen einzelne Unternehmen, nicht die ganze Branche.
Wie weise ich zusätzliche Kilometer nach?
- Foto vom Tacho: Fotografiere bei der Übergabe den Kilometerstand. Die Polizei rät ausdrücklich, Zustand und Kilometerstand zu dokumentieren.
- Übergabeprotokoll: Der ADAC Nordrhein empfiehlt ein Protokoll wie beim Mietwagen mit Kilometerstand, Zustand des Autos und Abstellort. Lass dir eine Kopie geben.
- Entfernung kennen: Frag nach der Adresse des Stellplatzes. Nur dann kannst du einschätzen, wie viele Kilometer für Hin- und Rückweg plausibel sind.
- Rundum-Video: Im Interview des ADAC Berlin-Brandenburg wird ein kurzes Video rund ums Auto empfohlen. Dort heißt es auch, dass derjenige einen Schaden beweisen muss, der ihn geltend macht.
Was tun, wenn der Kilometerstand nicht passt?
- Vergleiche den Stand sofort bei der Rückgabe mit deinem Foto, noch bevor du losfährst. Die Checkliste bei der Rückgabe hilft dabei.
- Fotografiere den neuen Stand und lass die Abweichung vom Fahrer schriftlich bestätigen.
- Melde es dem Anbieter schriftlich und fordere eine Erklärung.
- Die Polizei empfiehlt, Auffälligkeiten nach der Reise umgehend anzuzeigen. Weil § 248b laut Gesetz nur auf Antrag verfolgt wird, frag bei der Anzeige nach, was dafür nötig ist.
Ob dir zusätzlich Geld zusteht, etwa für Schäden, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Mehr dazu im Ratgeber Schaden am Auto nach dem Parken.
Gut zu wissen
- Anbieter prüfen: Laut Polizei parken seriöse Unternehmen in bekannten Parkhäusern oder auf registrierten Flächen. Bei auffällig billigen Angeboten rät sie zur Vorsicht. Weitere Merkmale nennt der Ratgeber Woran erkenne ich einen seriösen Parkplatz-Anbieter?.
- Schlüssel: Der ADAC Nordrhein rät generell davon ab, den Schlüssel beim Anbieter zu lassen. Beim Valet geht es nicht ohne. Wer das nicht will, parkt selbst im Parkhaus.
- Versicherung und Haftung: Die Grundlagen stehen im Ratgeber Valet-Parken: Wer fährt mein Auto und was ist versichert?.
- Austausch: Eigene Fälle kannst du im Forum Valet-Parkservice schildern.
Quellen
- gesetze-im-internet.de – § 248b StGB, Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs: Tatbestand, Strafrahmen, Antragserfordernis (geöffnet 12.10.2026)
- presseportal.de – Polizei Mettmann, Meldung vom 07.08.2026: Kontrolle am 06.08.2026 in Ratingen, 14 Shuttle-Transporter, Kundenfahrzeug für Shuttle-Fahrten genutzt, Strafanzeige wegen unbefugten Gebrauchs, erhöhte Kilometerstände, Tipps für Reisende (geöffnet 12.10.2026)
- presse.adac.de – ADAC Nordrhein (04.07.2018): Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, Zustand und Abstellort; Schlüssel nicht beim Anbieter lassen (geöffnet 12.10.2026)
- adac.de – ADAC Berlin-Brandenburg, Interview vom 03.09.2026: Rundum-Video bzw. Fotos vor der Abgabe, Beweislast beim Anspruchsteller (geöffnet 12.10.2026)
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