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EuGH: Online gebuchter Flug macht Gericht am Wohnort bei Gepäckverlust nicht zuständig

Veröffentlicht am · Redaktion

Wer nach verlorenem Gepäck klagt, kann sich laut EuGH-Urteil vom 17. September 2026 nicht allein wegen der Online-Buchung auf das Gericht am Wohnort stützen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 17. September 2026 in der Rechtssache C-876/24 (Vueling Airlines) entschieden: Wer einen Flug online bucht, kann eine Klage auf Schadensersatz wegen verlorenen Gepäcks nicht schon deshalb beim Gericht am eigenen Wohnort erheben. Der Wohnort gilt nicht als Ort der Geschäftsstelle, über die der Vertrag geschlossen wurde. Das geht aus der Pressemitteilung Nr. 128/26 des Gerichtshofs hervor.

Im Ausgangsfall hatte eine Reisende von ihrem Wohnort bei Madrid aus über eine unabhängige Online-Plattform einen Flug von Madrid nach Barcelona gekauft. Die Gepäckaufgabe buchte sie am Flughafen dazu. Das Gepäck ging verloren, sie klagte an ihrem Wohnort. Das spanische Gericht legte dem Gerichtshof mehrere Fragen zum Übereinkommen von Montreal vor.

Die Antworten laut Pressemitteilung:

  • Die Zuständigkeitsregeln des Übereinkommens gelten durch eine EU-Verordnung auch für einen Flug zwischen zwei Flughäfen im selben Mitgliedstaat, wenn Reisende und Airline dort ihren Wohnsitz beziehungsweise Sitz haben.
  • Der ständige Wohnsitz des Reisenden ist bei einer Online-Buchung nicht der Ort der Geschäftsstelle der Airline.
  • Die Gepäckbeförderung ist eine Nebenleistung. Maßgeblich für das zuständige Gericht ist der Vertrag über die Beförderung der Person.

Nach dem Übereinkommen kann laut Gerichtshof gewählt werden zwischen dem Gericht am Wohnsitz der Airline, an ihrer Hauptniederlassung, an der Geschäftsstelle, über die der Vertrag geschlossen wurde, oder am Bestimmungsort. Für Tod oder Körperverletzung gelten Sonderregeln. Der Gerichtshof begründet seine Linie unter anderem damit, dass Airlines sonst überall verklagt werden könnten, wo ihr Online-Angebot abrufbar ist.

Den Einzelfall entscheidet das spanische Gericht. Welches Gericht für dich in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, das hier ist keine Rechtsberatung. Der Fall betrifft das Gepäck im Flugzeug, nicht dein Auto: Was bei einem Schaden auf dem Parkplatz zu tun ist, steht im Ratgeber Schaden am Auto nach dem Parken. Wenn du wegen fehlender Koffer später vom Flughafen wegkommst, hilft der Ratgeber Rückflug verspätet bei der Parkbuchung.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union

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Stand: 17. September 2026. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.

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