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Ist in Parkgebühren Mehrwertsteuer enthalten – und bekomme ich eine Rechnung?

Kurz gesagt

Ja, in Parkhäusern, auf privaten Parkplätzen und an Flughäfen sind in der Parkgebühr 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten. Der Parkschein vom kommunalen Automaten an der Straße ist dagegen in der Regel ohne Umsatzsteuer. Bis 250 Euro brutto reicht als Rechnung die Quittung mit Betreiber, Datum, Leistung, Betrag und Steuersatz.

Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026

Wie viel Mehrwertsteuer steckt in der Parkgebühr?

Das Vermieten von Stellplätzen für Fahrzeuge ist von der Steuerbefreiung für Grundstücksvermietung ausdrücklich ausgenommen. So steht es in § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz. Es gilt der Regelsatz von 19 Prozent. Die Preise an der Schranke sind Bruttopreise: Die Tarifübersicht für den Flughafen Stuttgart nennt alle Preise „inkl. gesetzlicher MwSt.“, der Flughafen Saarbrücken schreibt „inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer“. Den Steueranteil rechnest du mit 19/119 heraus:

Parkgebühr bruttoNettoEnthaltene Umsatzsteuer (19 %)
10 €8,40 €1,60 €
50 €42,02 €7,98 €
100 €84,03 €15,97 €
250 €210,08 €39,92 €

Gilt das auch für den Parkschein vom Automaten an der Straße?

In der Regel nicht. Stellt eine Gemeinde auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung Parkscheinautomaten im Straßenraum auf, handelt sie laut Bundesfinanzhof (Urteil vom 27.02.2003, V R 78/01) nicht als Unternehmer. Auf diesen Gebühren liegt dann keine Umsatzsteuer, und es gibt nichts herauszurechnen. Bei städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen kann das anders sein: § 2b Umsatzsteuergesetz behandelt die öffentliche Hand als Unternehmer, wenn sonst größere Wettbewerbsverzerrungen entstünden. Was gilt, zeigt der Beleg.

Reicht das Parkticket als Rechnung?

Bis 250 Euro brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung. Nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung braucht sie nur vier Angaben: Name und Anschrift des Betreibers, Ausstellungsdatum, Art der Leistung sowie den Bruttobetrag mit Steuersatz. Dein Name muss nicht draufstehen. Steht kein Steuersatz auf der Quittung, fehlt eine Pflichtangabe.

Über 250 Euro reicht die Kleinbetragsrechnung nicht mehr. Dann gehören die vollständigen Angaben nach § 14 Umsatzsteuergesetz auf die Rechnung, unter anderem mit deiner Anschrift, Rechnungsnummer, Steuernummer des Betreibers und getrennt ausgewiesenem Steuerbetrag. Das kann am Flughafen schnell passieren: In Frankfurt kostet Terminal Parking ohne Buchung bis zu 7 Tage 258 € (Stand: Oktober 2026). Weitere Wochenpreise stehen im Ratgeber Wie viel kostet Parken am Flughafen?

Muss der Betreiber mir eine Rechnung ausstellen?

Gegenüber Unternehmern ja, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung. Im Übrigen ist der Betreiber nach § 14 Umsatzsteuergesetz grundsätzlich nur berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Eine Pflicht nennt das Gesetz außerdem bei steuerpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Ob das auf deinen Parkvorgang zutrifft, ist eine Frage für die Steuerberatung. Wer geschäftlich reist, lässt sich deshalb gleich beim Bezahlen einen Beleg geben und fragt bei Beträgen über 250 Euro nach einer Rechnung auf die Firma.

Gut zu wissen

  • Die Vorsteuer aus der Parkgebühr können nur Unternehmer abziehen, und nur mit ordnungsgemäßer Rechnung. Angestellte reichen den Beleg beim Arbeitgeber ein.
  • Vertragsstrafen und Abschleppkosten sind ein eigenes Thema. Fragen dazu kannst du im Forum Recht und Verbraucher stellen.
  • Wer regelmäßig beruflich fliegt, findet mehr im Ratgeber Dauerparken für Pendler und Vielflieger. Die Flächen aus dem Frankfurt-Beispiel stehen unter Parkhäuser am Flughafen Frankfurt.
  • Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

  • gesetze-im-internet.de – § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG: Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht steuerbefreit (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 12 Abs. 1 UStG: Regelsteuersatz 19 Prozent (abgerufen 12.10.2026)
  • lexetius.com – BFH, Urteil vom 27.02.2003, V R 78/01: Gemeinde, die nach StVO Parkplätze über Parkscheinautomaten gegen Gebühr überlässt, handelt insoweit nicht als Unternehmer (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 2b Abs. 1 UStG: öffentliche Hand kein Unternehmer bei hoheitlicher Tätigkeit, außer bei größeren Wettbewerbsverzerrungen (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 33 UStDV: Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro Gesamtbetrag, vier Pflichtangaben (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 14 Abs. 2 und 4 UStG: Berechtigung zur Rechnung; Pflicht binnen sechs Monaten bei Leistungen an Unternehmer, an juristische Personen und bei steuerpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück; Pflichtangaben der Rechnung (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG: Vorsteuerabzug nur für Unternehmer mit Rechnung nach §§ 14, 14a (abgerufen 12.10.2026)
  • assets.stuttgart-airport.com – APCOA-Tarifübersicht Flughafen Stuttgart ab 03.2026: „Alle Preisangaben in Euro (inkl. gesetzlicher MwSt.)“ (abgerufen 12.10.2026)
  • flughafen-saarbruecken.de – Flughafen Saarbrücken: „Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer“ (abgerufen 12.10.2026)
  • frankfurt-airport.com – Parkpreisübersicht Frankfurt, gültig ab 01.07.2026: Terminal Parking ohne Vorausbuchung bis zu 7 Tage 258 € (abgerufen 12.10.2026)

Preise und Regeln können sich ändern. Maßgeblich ist die Seite des Betreibers.

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