Unfall im Parkhaus oder auf dem Parkplatz: Wer ist schuld, gilt rechts vor links?
Kurz gesagt
Eine feste Schuldregel gibt es nicht. Die StVO gilt auch auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen und in Parkhäusern, rechts vor links aber nur, wenn die Fahrgassen eindeutig Straßencharakter haben (BGH, Az. VI ZR 344/21). Sonst zählen gegenseitige Rücksicht und Schritttempo. Lässt sich der Hergang nicht klären, teilen Versicherungen den Schaden oft 50:50.
Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026
Gilt im Parkhaus und auf dem Parkplatz rechts vor links?
In der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat am 22.11.2022 entschieden, dass auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung rechts vor links nur ausnahmsweise gilt: wenn sich zwei Fahrspuren mit eindeutigem Straßencharakter kreuzen. Fahrgassen zwischen Stellplätzen dienen dem Suchen, Rangieren und Be- und Entladen. Dort müssen sich Fahrer verständigen. Du musst laut ADAC-Bericht zum Urteil trotzdem damit rechnen, dass der von rechts Kommende sich für vorfahrtsberechtigt hält.
Für Parkhäuser hat das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 6767/19) denselben Maßstab angelegt. Ein Fahrer kam über eine Rampe und stieß mit einem Auto aus einer Quergasse zusammen. Weil am Ende der Rampe schon Stellplätze lagen, war mit Suchverkehr zu rechnen. Die Vorfahrtsregel griff nicht, der Schaden wurde geteilt.
Bekommt man auf dem Parkplatz immer eine Teilschuld?
Nein, aber häufig. Entscheidend ist, was sich beweisen lässt und wer wie schnell war. Gerichte haben so entschieden:
| Situation | Gericht | Verteilung |
|---|---|---|
| Kreuzung zweier Fahrgassen, Sicht verdeckt, beide zu schnell | BGH, VI ZR 344/21 | 70:30, der schnellere Fahrer trägt mehr |
| Rampe trifft Quergasse im Parkhaus | OLG München, 10 U 6767/19 | geteilt |
| Supermarktparkplatz: Auto und Roller nähern sich, der Rollerfahrer (selbst 15 bis 20 km/h) springt ab, keine Berührung | AG Frankenthal, 3c C 101/19 | zwei Drittel zu einem Drittel zugunsten des Rollerfahrers |
| Tiefgarage: eine parkt rückwärts aus, einer fährt rückwärts gegen die Pfeilrichtung durch die Fahrspur | LG Heidelberg, 2 S 8/14 | ein Drittel für die Ausparkende |
Im Fall des Amtsgerichts Frankenthal nennt der ADAC als Schrittgeschwindigkeit etwa 4 bis 7 km/h. Der Rollerfahrer war schneller und musste ein Drittel seines Schadens selbst tragen.
Wer haftet beim Rückwärts-Ausparken?
Gegen Rückwärtsfahrende spricht nach der Übersicht der Stiftung Warentest in vielen Fällen der erste Anschein. Stoßen zwei rückwärts ausparkende Autos zusammen, haften meist beide zur Hälfte. Anders kann es sein, wenn du vor dem Zusammenstoß schon gestanden hast: Dann darf dir nicht ohne Weiteres eine Mitschuld gegeben werden (BGH, Az. VI ZR 6/15). Ob ein Auto stand, muss sich allerdings belegen lassen.
Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun?
- Bleib vor Ort. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer genügt laut ADAC nicht und gilt als Unfallflucht.
- Fotografiere Unfallstelle, Stellung der Autos und Schäden. Notiere Namen von Zeugen.
- Ruf die Polizei bei Verletzten, größeren Sachschäden, Streit, Flucht des Gegners und immer bei Miet- oder Firmenwagen. Die Schuldfrage klärt sie nicht, das machen die Versicherungen.
- Befürchtest du eine Teilschuld, melde den Unfall auch deiner eigenen Haftpflicht.
Gut zu wissen
- Für Parkhäuser am Flughafen gilt dasselbe wie für jedes öffentlich zugängliche Parkhaus: Auch auf Rampen und in Fahrgassen ist mit Suchverkehr zu rechnen.
- Findest du nach der Reise einen Schaden am abgestellten Auto, geht es nicht um Vorfahrt, sondern um Beweise und Haftung des Betreibers. Das erklärt der Ratgeber Schaden am Auto nach dem Parken. Die Checkliste bei der Rückgabe hilft beim Kontrollieren.
- Fährt ein Mitarbeiter dein Auto, gelten andere Regeln: Valet-Parken und Versicherung.
- Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Fälle besprechen kannst du im Forum Recht und Verbraucher.
Quellen
- adac.de – ADAC vom 09.07.2026 zu BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az. VI ZR 344/21: StVO gilt auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen, rechts vor links nur bei eindeutigem Straßencharakter, Quote 70:30 (abgerufen 12.10.2026)
- t-online.de – dpa/tmn-Bericht vom 11.09.2020 mit Verweis auf den ADAC: OLG München, Az. 10 U 6767/19, Rampe im Parkhaus, keine Vorfahrt, Schaden geteilt (abgerufen 12.10.2026)
- adac.de – ADAC vom 14.10.2024: AG Frankenthal, Az. 3c C 101/19, Schrittgeschwindigkeit ca. 4 bis 7 km/h, Rücksichtnahmegebot, Quote zwei Drittel zu einem Drittel (abgerufen 12.10.2026)
- test.de – Stiftung Warentest vom 30.03.2022: Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrende, hälftige Haftung bei zwei Ausparkenden, BGH Az. VI ZR 6/15 zum stehenden Fahrzeug, LG Heidelberg Az. 2 S 8/14 (abgerufen 12.10.2026)
- adac.de – ADAC vom 25.06.2026: Zettel an der Scheibe genügt nicht, wann Polizei rufen, Beweise sichern, Versicherungen regulieren bei unklarem Rangierunfall oft 50:50 (abgerufen 12.10.2026)
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