Vertragsstrafe auf dem Privatparkplatz: Muss ich zahlen und wie hoch darf sie sein?
Kurz gesagt
Zahlen muss, wer das Auto abgestellt hat, wenn Regeln und Strafe deutlich ausgeschildert waren. Üblich sind laut ADAC 15 bis 30 €, teils 50 bis 60 €. 30 € hat der BGH gebilligt (Az. XII ZR 13/19), deutlich höhere Beträge können unverhältnismäßig sein. Flughafen-Beispiele: 22 € in Münster/Osnabrück, 39,50 € in Bremen (Stand: Oktober 2026).
Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026
Wie hoch darf die Vertragsstrafe sein?
Der Betreiber legt den Betrag selbst fest. Ob er angemessen ist, entscheidet im Streit ein Gericht. Diese Zahlen geben Orientierung (Stand: Oktober 2026):
| Quelle | Betrag | Einordnung |
|---|---|---|
| ADAC | 15 bis 30 €, manchmal 50 bis 60 € | typische Forderungen |
| ACE | meist 20 bis 40 € | ab etwa 40 € genauer prüfen |
| Bundesgerichtshof, XII ZR 13/19 | 30 € | als erhöhtes Parkentgelt gebilligt |
| Flughafen Münster/Osnabrück, Terminalvorfahrt | 22 € | wenn die Gebühr nicht bezahlt wird, zusätzlich zur Parkgebühr |
| Flughafen Bremen, Terminalvorfahrt | 39,50 € | wenn die Gebühr nicht bezahlt wird, zusätzlich zur Parkgebühr |
Zum Vergleich nennt die Verbraucherzentrale 20 € für einfache Parkverstöße im öffentlichen Raum. Liegt die Forderung deutlich darüber, rät sie zu Widerspruch und Beratung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält eine starre Strafe von 55 € für 13 Minuten Überziehung für unverhältnismäßig. Das ist eine Einschätzung, kein Urteil.
Wann ist die Vertragsstrafe überhaupt wirksam?
Mit dem Abstellen nimmst du die ausgehängten Bedingungen an. Sie müssen deutlich erkennbar sein. Nicht ausreichend sind nach der Verbraucherzentrale sehr kleine Schrift, versteckte Schilder am Rand oder sehr lange, komplizierte Klauseln. Der ADAC weist darauf hin, dass Gerichte an die Sichtbarkeit meist keine hohen Anforderungen stellen. Fotos der Schilder sind deshalb das wichtigste Beweismittel.
Muss der Halter zahlen, wenn er nicht gefahren ist?
Vertragspartner ist nur der Fahrer. Angeschrieben wird trotzdem der Halter. Außergerichtlich muss er den Fahrer nicht nennen. Im Gerichtsverfahren muss er aber angeben, wer als Fahrer infrage kam. ADAC und Verbraucherzentrale verweisen dazu auf den BGH (Urteil vom 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19). Laut ADAC kann der Betreiber vom schweigenden Halter außerdem eine Unterlassungserklärung verlangen.
Welche Zusatzkosten muss ich nicht hinnehmen?
- Mahn- und Inkassokosten sind nur bei Verzug zulässig. Der Betreiber muss beweisen, dass dich die erste Zahlungsaufforderung erreicht hat. Ein Zettel am Scheibenwischer gilt laut Verbraucherzentrale nicht als wirksamer Zugang.
- Eine Mahngebühr sollte laut ADAC 3 € nicht überschreiten.
- Kosten für die Halterermittlung dürfen nach der Verbraucherzentrale nicht auf dich umgelegt werden.
Wie lege ich Widerspruch ein?
Schriftlich, mit Begründung und Belegen, am besten per Einwurfeinschreiben. Der ADAC rät, klar zu schreiben, welchen Teil du nicht zahlst. Ignorieren hilft nicht: Die Forderung verjährt erst nach drei Jahren, gerechnet ab Jahresende. Ein Verstoß aus 2026 verjährt also Ende 2029.
Gut zu wissen
- An den Terminalvorfahrten in Bremen und Münster/Osnabrück kostet das Überziehen der Freiminuten den normalen Tarif. Die Vertragsstrafe fällt laut Flughafen erst an, wenn die Gebühr nicht bezahlt wird. Details im Ratgeber Kurzzeitparken und Kiss & Fly und unter Kurzzeitparken am Flughafen Bremen.
- Auf Shuttle-Parkplätzen privater Firmen gelten deren AGB, etwa bei späterer Abholung. Lies dazu Rückflug verspätet: Was passiert mit der Parkbuchung?.
- Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Verbraucherzentrale, ADAC oder eine Anwältin. Erfahrungen austauschen kannst du im Forum Recht und Verbraucher.
Quellen
- verbraucherzentrale.de – Verbraucherzentrale, Stand 14.09.2026: Vertragsschluss durch Abstellen, Anforderungen an Aushänge, 20 € im öffentlichen Raum, BGH XII ZR 13/19 zu 30 €, Halter/Fahrer, Halterermittlungskosten, Zugang, Einwurfeinschreiben, Verjährung drei Jahre zum Jahresende (abgerufen 12.10.2026)
- adac.de – ADAC, Stand 26.03.2026: typische Beträge 15 bis 30 €, teils 50 bis 60 €, Fahrer als Vertragspartner, BGH vom 18.12.2019 Az. XII ZR 13/19, Unterlassungserklärung, Zusatzkosten nur bei Verzug, Mahngebühr höchstens 3 €, Widerspruch (abgerufen 12.10.2026)
- ace.de – ACE-Ratgeber, Stand 09.06.2026: übliche Vertragsstrafen 20 bis 40 €, ab etwa 40 € prüfen (abgerufen 12.10.2026)
- verbraucherzentrale-niedersachsen.de – Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 27.06.2025: Fall mit 55 € Vertragsstrafe bei rund 13 Minuten Überschreitung, Einschätzung als unverhältnismäßig (abgerufen 12.10.2026)
- fmo.de – Flughafen Münster/Osnabrück, Terminalvorfahrt: 22 € Vertragsstrafe zusätzlich zur Parkgebühr bei Nichtzahlung (abgerufen 12.10.2026)
- bremen-airport.com – Flughafen Bremen, Terminalvorfahrt: 39,50 € Vertragsstrafe zusätzlich zu den Parkkosten bei Nichtzahlung (abgerufen 12.10.2026)
Preise und Regeln können sich ändern. Maßgeblich ist die Seite des Betreibers.
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