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Kann ich Parkgebühren am Flughafen von der Steuer absetzen?

Kurz gesagt

Ja, wenn die Reise beruflich ist. Parkgebühren am Flughafen zählen bei einer Dienstreise zu den Reisenebenkosten und sind in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, soweit der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet hat. Für den Urlaub und für den täglichen Weg zur Arbeit gilt das nicht. Den Beleg musst du aufheben.

Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026

Wann erkennt das Finanzamt Parkgebühren am Flughafen an?

Entscheidend ist der Anlass der Reise, nicht der Ort des Parkplatzes.

AnlassAbsetzbar?Wie
Urlaub, private Reisenein–
Dienstreise als AngestellterjaReisenebenkosten in tatsächlicher Höhe, als Werbungskosten
Dienstreise, Arbeitgeber erstattetnein, nicht noch einmalErstattung ist bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten steuerfrei
Geschäftsreise als SelbstständigerjaBetriebsausgabe
Täglicher Weg zur Arbeit am Flughafenneinmit der Entfernungspauschale abgegolten

Grundlage für Angestellte ist das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2026: Nach R 9.8 der Lohnsteuer-Richtlinien werden Reisenebenkosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, soweit der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet hat. Voraussetzung ist eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit, also Arbeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.

Kann ich Parkgebühren zusätzlich zur Kilometerpauschale ansetzen?

Ja. Das Lohnsteuer-Handbuch stellt klar, dass Park- und Straßenbenutzungsgebühren nicht zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs gehören und deshalb gesondert als Reisenebenkosten abziehbar sein können. Du setzt also die Fahrt zum Flughafen und die Parkgebühr nebeneinander an. Verwarnungs- und Bußgelder sind davon ausdrücklich ausgenommen.

Welche Belege brauche ich?

Für die Erstattung verlangt R 9.8, dass du dem Arbeitgeber Unterlagen vorlegst, aus denen die tatsächlichen Kosten hervorgehen. Er bewahrt sie beim Lohnkonto auf. Für die Steuererklärung gilt praktisch dasselbe: Parkquittung oder Buchungsbestätigung aufheben und Datum, Ziel und Anlass der Reise notieren. Angestellte tragen den Betrag in der Anlage N bei den Reisekosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ein. Wie eine Quittung aussehen muss, damit auch die Umsatzsteuer nachvollziehbar ist, regelt die Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.

Und wenn ich am Flughafen arbeite?

Ist der Flughafen deine erste Tätigkeitsstätte, gilt für diese Wege die Entfernungspauschale. Nach § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz sind damit sämtliche Aufwendungen für diese Wege abgegolten. Parkgebühren am Arbeitsplatz zählen deshalb in der Regel nicht extra. Tarife für Vielparker beschreibt der Ratgeber Dauerparken für Pendler und Vielflieger.

Gut zu wissen

  • Je länger die Dienstreise, desto eher lohnt der Blick auf die Parkfläche: Die Wochenpreise der Flughäfen reichen ohne Buchung von 35 € bis über 250 € (Stand: Oktober 2026). Mehr im Ratgeber Wie viel kostet Parken am Flughafen?
  • Ob dein Arbeitgeber Terminal-Parkhaus, Sparfläche oder Valet erstattet, regelt seine Reisekostenrichtlinie, nicht das Steuerrecht. Die Unterschiede zeigt der Ratgeber Parkhaus am Terminal, Shuttle-Parkplatz oder Valet.
  • Fragen aus der Praxis kannst du im Forum Recht und Verbraucher stellen.
  • Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Im Einzelfall helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Quellen

  • lsth.bundesfinanzministerium.de – Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026 zu § 9 EStG: R 9.8 LStR (Reisenebenkosten in tatsächlicher Höhe, steuerfreie Erstattung nach § 3 Nr. 16 EStG, Unterlagen beim Lohnkonto); H 9.5: Park- und Straßenbenutzungsgebühren gehören nicht zu den Kfz-Gesamtkosten und sind ggf. als Reisenebenkosten abziehbar, nicht aber Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder; R 9.4: beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 9 EStG: Werbungskosten; Abs. 2 Satz 1: durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 3 Nr. 16 EStG: steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber bis zur Höhe der abziehbaren Aufwendungen (abgerufen 12.10.2026)
  • taxfix.de – Ratgeber: private Parkgebühren nicht absetzbar, Eintrag in Anlage N bei den Reisekosten, Selbstständige als Betriebsausgaben, Quittungen mit Anlass aufbewahren (abgerufen 12.10.2026)
  • gesetze-im-internet.de – § 33 UStDV: Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro (abgerufen 12.10.2026)

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